uk-Domain

England

  • Registrierung

    0,95

    monatliche Kosten

  • Treuhandservice für Kunden außer­halb von England 1.43€

Die TLD .uk existiert seit Ende Juli 1985. Mit nun mehr über zehn Millionen registrierten Domains zählt .uk zu den Top-Ten TLDs weltweit. Verwaltet werden diese TLDs dabei von dem britischen Regstrar Nominet (Oxfor, England). Uk-Domains identifizieren sich dabei über alphanumerische Namen von drei bis zu 63 Zeichen Länge.

Die meisten Domains durchlaufen ihre automatische Aktivierung innerhalb weniger Stunden. Bis Juni 2014 konnten nur Third-Level-Domains, wie .co.uk, registriert werden, Erst seit Juni 2014 registrieren Nutzer ihre Domain unmittelbar unterhalb .uk. Zudem existieren etliche Second-Level-Domains:

  • .ac.uk – akademische Organisationen
  • .co.uk – allgemeine Benutzung (üblich kommerzielle Organisationen)
  • .gov.uk – Regierung
  • .judiciary.uk – Gerichte
  • .ltd.uk – Aktiengesellschaften
  • .me.uk – allgemeine Benutzung (üblich persönliche Webseiten)
  • .mod.uk – Britisches Verteidigungsministerium
  • .net.uk – Internet service provider und Firmen im Netzwerksegment (anders als bei .net ist die Registrierung nicht allgemein zugänglich)
  • .nhs.uk – staatliches Gesundheitssystem
  • .nic.uk – .uk-Registrar
  • .org.uk – allgemeine Benutzung (üblich gemeinnützige Organisationen)
  • .parliament.uk – britisches Parlament
  • .plc.uk – Firmen mit Gesellschaftsform Public limited company
  • .police.uk – britische Polizei
  • .sch.uk – Schulen

London, Towerbridge

Bis inklusive Oktober 2013 registrierte Namen unter .co.uk und .org.uk sowie .me.uk bleiben unter .uk reserviert bis 2019, falls sie nicht bis dahin erlöschen. .co.uk steht dabei allen Bewerbern offen, was prinzipiell auch auf .org.uk zutrifft. Anderes gilt für .me.uk, die zunehmend nur natürlichen Personen bereit steht.

Streitigkeiten zu .uk-Domains schlichtet der Registrar oder ordentliche Gerichte. Der High Court of Justice von Großbritannien erzwang dazu, dass je Fall nur eine der beiden Schlichtungsstellen angerufen werden kann. Die Verfahrenspraxis der meisten anderen Länder hingegen erlaubt paralleles Beschreiten beider Wege zu den jeweiligen Domains. Dies gilt spezifisch auch für .de.

Bedingungen

  • Es sind mind. 1 und max. 63 Zeichen im Domainnamen möglich.
  • Es ist ein lokaler Inhaber erforderlich.
  • Es ist ein lokaler Admin-Kontakt erforderlich.
  • Kündigungsfrist: 2 Monate

(Eventuell sind bestimmte Registrierungs- und Transferbedingungen hier nicht gelistet.)

Benötigte Zeit

  • Registrierung: in Echtzeit1
  • Providerwechsel: in Echtzeit1
  • Domain-Aktualisierung/Update: in Echtzeit1

(1) - nach Erhalt des Auftrags und aller eventuell notwendigen Formulare - Daten und Zeiten können im Einzelfall abweichen