Owner-C

Der Begriff Owner-C leitet sich vom englischen Term Owner (Besitzer) ab und bezeichnet die Person, die als Inhaber einer Domain bei einer Registrierungsstelle für solche verzeichnet ist. Der Owner-C ist quasi der Besitzer einer Domain. Er ist Vertragspartner bei der jeweiligen Registrierungsstelle, was ihm einen rechtlichen Anspruch auf diese zusichert. Man spricht auch vom materiell Berechtigten. Der Owner-C muss nicht unbedingt eine natürliche Person sein, sondern darf es sich hierbei auch beispielsweise um eine Firma oder Agentur handeln. Der Admin-C hingegen muss eine natürliche Person sein, die wiederum vom Owner-C dazu ermächtigt wird, die entsprechende Domain zu verwalten, womit er einen Teil der Verantwortung an diese Person übergibt.

Der Owner-C ist in dieser Konstellation dennoch der Hauptverantwortliche und unterliegt nach deutscher Rechtsprechung auch einer Prüfungspflicht, um sicherzustellen, dass es nicht zu Missbrauch und sonstigen kriminellen oder illegalen Aktivitäten kommt.